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Mietvertrag

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Mietvertrag ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag. Mit einem Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter gegenüber dem Mieter, ihm die betreffenden Mietsache zum Gebrauch zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mieter dem Vermieter dafür eine Gegenleistung in Form einer Miete zu zahlen. Hauptsächlich verpflichtet sich der Vermieter nicht nur dazu, die Mietsache zum Gebrauch zur Verfügung zu stellen, sondern auch dazu, die Mietsache in dem Zustand zu halten, in dem sie bei Abschuss des Mietvertrages bestand (Instandhaltungspflicht). Der Mieter hat neben der Hauptpflicht, der Zahlung der vereinbarten Gegenleistung auch die Pflicht, die Mietsache pfleglich zu behandeln (Obhutspflicht). Inhalt eines Mietvertrages ist der Mietgebenstand inklusive der zusätzlichen Nebengebäude wie Kellerräume, Waschräume und Garagen sowie Gartenanteile. Des weiteren wird in einem Mietvertrag die Dauer der Mietzeit festgehalten, die entweder für einen bestimmten Zeitraum befristet ist oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird. Zudem müssen beide Parteien namentlich im Mietvertrag genannt werden und es müssen detaillierte Vereinbarungen über die Höhe der Miete und den Anteil, der auf die Nebenkosten entfällt getroffen werden. In vielen Mietverträgen gibt es zusätzlich ein Übergabeprotokoll, in dem z.B. festgehalten wird, wie viele Schlüssel der Mieter bei Übergabe erhalten hat und ob es Mängel in der Wohnung gibt, die der Vermieter noch in Ordnung zu bringen hat. Ein Mieter hat jederzeit, ohne Angabe von Gründen das Recht, die Wohnung mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. Der Vermieter hingegen kann nur mit gestaffelten Kündigungsfristen kündigen, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Zudem kann er den Mietvertrag nur dann kündigen, wenn er oder ein naher Verwandter die Wohnung für eigene Zwecke benutzten muss. Bei einem Haus oder einer Mietwohnung lassen sich durchaus Kosten sparen. Zum Beispiel bei einem Stromanbietervergleich. Da nicht alle Stromanbieter flächendeckend im ganzen Bundesgebiet vertreten sind, ist ein Stromvergleich durchaus Sinnvoll um einen günstigen Stromanbieter zu finden. Ein Stromanbieter beliefert Sie also in jedem Fall!